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Flüssigkeitsverbot



Das EU - Flüssigkeitsverbot

Die Europäische Union hat nach den 10 vereitelten Anschlägen in London, die mit flüssigem Sprengstoff durchgeführt werden sollten, ein EU-weites Flüssigkeitsverbot in der Passagierkabine eingeführt, dass bis heute nicht gelockert wurde und sicherlich noch einige Zeit bestand haben wir.

Im Klartext bedeutet das, dass Sie als Fluggast einen 1-Liter Beutel, der wiederverschliebar ist im Handgepäck mitführen dürfen. In diesem Beutel können Sie dann so viele Behältnisse mit einem mac. Volumen von 100 ml mitführen, wie hineinpassen. Beachten Sie: Der Beutel muss noch komplett zu schließen sein.

Im aufgebenen Reisegpäck können Sie wie gewohnt Flüssigkeiten mitnehmen.

Unter das Flüssigkeitsverbot fallen unter Anderem:

  • Haarsprays
  • Duschgels
  • Zahncremes
  • Lippengloss
  • Parfüm
  • Sonnenmilch
  • Steichkäse
  • Nutella
  • Handcreme
  • Stoffe die aus flüssigen und festen Stoffen gemischt sind (Suppen, Konserven...)
  • flüssige Seife
  • Schokoladenaufstrich
  • Sonnenmilch / -creme /-öl
  • Wein
  • Rasierwasser
  • Haargels
  • Haarlack
  • Rasierschaum und -creme
  • Haarwaschmittel
  • Joghurt
  • etc.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Beispiele handelt, der Kontrolleur / die Kontrolleurin kennt die Regelungen sehr genau.

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Ausnahmen:

Ausgenommen von dem Flüssigkeitsverbot sind alle Gegenstände, die Sie notwendigerweise aus medizinischen und diätetischen Gründen benötigen. Dazu gehören flüssige Medikamente, Kontaktlinsenflüssigkeit, Homöopathische Flüssigkeiten etc. Im Zweifelsfall sind Sie in der Beweispflicht.

Weiter ausgenommen von dieser Regelung ist Babynahrung und -kost. Allerdings muss das Baby mitfliegen und es nur die Menge erlaubt die im schlimmsten Falle (Verspätungen) benötigt wird. Als Baby gelten in der Regel Kinder bis ca. 2 Jahre.

Erklärungsversuche wie beispielswese: "Mein Kind trinkt nur Cola", "Mein Kind verträgt nichts als den Kakao aus dem A..I Supermarkt" ziehen bei den Kontrollkräften nicht.

Mögliche Erlaubnis für weitere Flüssigkeiten:

In Einzelfällen kann die zuständige Luftsicherheitsbehörde (Bundespolizei, Regierungspräsidien, Bezirksregierungen; dies ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland) Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. Dazu informieren Sie sich bitte bei der für Ihren Abflughafen zuständigen Behörde. Sie können an Ihrem Flughafen nachfragen, wer dort zuständig ist.
Diese Ausnahmen vom Fküssigkeitsverbot werden aber nur in berechtigten Fällen gestattet. Eine Erlaubnis für Haarspray, Deo etc. werden Sie von dieser Behörde nicht bekommen.







Bitte beachten Sie, dass diese Seiten nur eine Information und Hilfe für sie sein sollen.
Rechtlich verbindlich sind immer die gesetzlichen Vorschriften.


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