Die Europäische Union hat nach den 10 vereitelten Anschlägen in London,
die mit flüssigem Sprengstoff durchgeführt werden sollten, ein
EU-weites Flüssigkeitsverbot in der Passagierkabine eingeführt, dass
bis heute nicht gelockert wurde und sicherlich noch einige Zeit bestand
haben wir.
Im Klartext bedeutet das, dass Sie als Fluggast einen 1-Liter Beutel,
der wiederverschliebar ist im Handgepäck mitführen dürfen. In diesem
Beutel können Sie dann so viele Behältnisse mit einem mac. Volumen von
100 ml mitführen, wie hineinpassen. Beachten Sie: Der Beutel muss noch
komplett zu schließen sein.
Im aufgebenen Reisegpäck können Sie wie gewohnt Flüssigkeiten mitnehmen.
Unter das Flüssigkeitsverbot fallen unter Anderem:
Haarsprays
Duschgels
Zahncremes
Lippengloss
Parfüm
Sonnenmilch
Steichkäse
Nutella
Handcreme
Stoffe die aus flüssigen
und festen Stoffen gemischt sind (Suppen, Konserven...)
flüssige Seife
Schokoladenaufstrich
Sonnenmilch / -creme /-öl
Wein
Rasierwasser
Haargels
Haarlack
Rasierschaum und -creme
Haarwaschmittel
Joghurt
etc.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Beispiele handelt, der
Kontrolleur / die Kontrolleurin kennt die Regelungen sehr genau.
Ausnahmen:
Ausgenommen von dem Flüssigkeitsverbot sind alle Gegenstände, die Sie
notwendigerweise aus medizinischen und diätetischen Gründen benötigen.
Dazu gehören flüssige
Medikamente, Kontaktlinsenflüssigkeit, Homöopathische Flüssigkeiten
etc. Im Zweifelsfall sind Sie in der Beweispflicht.
Weiter ausgenommen von dieser Regelung ist Babynahrung und -kost.
Allerdings muss das Baby mitfliegen und es nur die Menge erlaubt die im
schlimmsten Falle (Verspätungen) benötigt wird. Als Baby gelten in der
Regel Kinder bis ca. 2 Jahre.
Erklärungsversuche wie beispielswese: "Mein Kind trinkt nur Cola",
"Mein Kind verträgt nichts als den Kakao aus dem A..I Supermarkt"
ziehen bei den Kontrollkräften nicht.
Mögliche Erlaubnis für
weitere Flüssigkeiten:
In Einzelfällen kann die zuständige Luftsicherheitsbehörde
(Bundespolizei, Regierungspräsidien, Bezirksregierungen; dies ist
unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland) Ausnahmen von diesem
Verbot zulassen. Dazu informieren Sie sich bitte bei der für Ihren
Abflughafen zuständigen Behörde. Sie können an Ihrem Flughafen
nachfragen, wer dort zuständig ist.
Diese Ausnahmen vom Fküssigkeitsverbot werden aber nur in berechtigten Fällen gestattet. Eine Erlaubnis für
Haarspray, Deo etc. werden Sie von dieser Behörde nicht bekommen.