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Verbotene Gegenstände im Reisegepäck



AKTUELL: !!  VORSICHT BEI MUNITIONSTRANSPORT INS EU-AUSLAND !!

Verbotene Gegenstände im Reisegepäck

ITS Fernreisen
Grundsätzlich gilt, dass im Reisegepäck keine giftigen, ätzenden, brennbaren Flüssigkeiten enthalten sein dürfen. Beachten Sie bitte die Liste im Bereich Handgepäck.

Sie dürfen keine Druckbehälter (Taucherflaschen, Gaskartuschen, Wassermax-Patronen) mitnehmen (ausgenommen Kosmetische Artikel wie: Deo, Haarspray,...) als Faustregel gilt: Alles was Sie auf der eigenen Haut anwenden, darf befördert werden. Allerdings dürfen nur 2 Liter pro Person befördert werden.

Sie dürfen spitze und scharfe Teile jederzeit ins Reisegepäck packen, es sei denn, es handelt sich um verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengsetzes.


Bitte beachten Sie als Jäger oder Sportschütze (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, Jagdschein vorausgesetzt) folgendes:

1. Zunächst benötigen Sie eine Bestätigung der Luftverkehrsgesellschaft (Airline), in der vermerkt ist, wer die Waffe mitnimmt, wohin, wann.

2. Sie dürfen die Waffe nur getrennt von der Munition aufgeben (d. h.: z. B. Munition in den Reisekoffer, Waffe in einem Waffenkoffer, der verschließbar sein muss.

3. Wenn Sie Munition befördern wollen, dürfen Sie nur 5 kg brutto mitnehmen, die sicher verpackt sein muss. (z. B. ein Hartschalenkoffer)

4. Für Munition gilt des weiteren: Es darf seit dem 1.1.2005 nur noch Munition befördert werden, die UN 0012 oder UN 0014 zugelassen sind. Es gilt das "Legalitätsprinzip"; Wenn Sie Munition befördern, die Sie als Jäger oder Sportschütze kaufen dürfen, so entspricht diese UN 0012.

5. Achten Sie bitte darauf, dass seitens der EU der Transport von Munition im REISEGPÄCK ebenfalls verboten wurde. Für Flüge innerhalb Deutschlands gilt eine Ausnahmegenehmigung. Sollten Sie mit Schusswaffen und Munition ins Ausland fliegen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob ein Transport im europäischen Ausland erlaubt ist.

6. Beachten Sie bitte Zollbestimmungen und erkundigen Sie sich, ob Sie Waffe und Munition überhaupt mit ins Zielland nehmen dürfen. Beispiel: Südafrika; dort darf Munition nur mitgenommen werden, wenn Sie vorher eine schriftliche behördliche Genehmigung haben.

7. Für den Transport von Munition im Reisegpäck besteht auf innerdeutschen Flügen eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums. Dies gilt nicht in der gesamten Europäischen Union. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt nach den Regelungen in Ihrem Zielland!

Benzinfeuerzeuge und Gasfeuerzeuge dürfen im Reisegepäck nicht befördert werden.

Lacke / Farben sind auf Grund der Lösungsmittel vom Lufttransport ausgeschlossen; es gibt keine Farben ohne Lösungsmittel, auch Lacke und Farben auf Wasserbasis sind nicht zugelassen.

Für Taucherlampen benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft für den Transport. Der Akku muss entfernt werden und vor Kurzschluss gesichert sein, oder das Leuchtmittel muss separat befördert werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes!



EU- Verordnung 185 / 2010, Anl. 5-B

AUFGEGEBENES GEPÄCK

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE


Die nachfolgend aufgeführten Artikel dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:

  • Munition*,
  • Sprengkapseln,
  • Detonatoren und Zünder,
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
  • Rauchkanister und Rauchpatronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe.



* Für den Transport von Munition im Reisegpäck besteht auf innerdeutschen Flügen eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums. Dies gilt nicht in der gesamten Europäischen Union. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt nach den Regelungen in Ihrem Zielland!



Komplette EU-Verordnung: EUR-Lex



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