Verbotene
Gegenstände im Reisegepäck
AKTUELL:
!! VORSICHT BEI MUNITIONSTRANSPORT INS EU-AUSLAND !!
Verbotene
Gegenstände im
Reisegepäck

Grundsätzlich gilt, dass im Reisegepäck keine
giftigen, ätzenden,
brennbaren Flüssigkeiten enthalten sein dürfen. Beachten
Sie bitte die
Liste im Bereich Handgepäck.
Sie dürfen keine
Druckbehälter
(Taucherflaschen, Gaskartuschen,
Wassermax-Patronen) mitnehmen (ausgenommen Kosmetische
Artikel wie:
Deo, Haarspray,...) als Faustregel gilt: Alles was Sie auf der eigenen
Haut anwenden, darf befördert werden. Allerdings dürfen nur 2 Liter pro
Person befördert werden.
Sie dürfen spitze und scharfe Teile jederzeit ins
Reisegepäck
packen, es sei denn, es handelt sich um verbotene Gegenstände im Sinne
des Waffengsetzes.
Bitte beachten Sie als
Jäger
oder Sportschütze (Waffenschein,
Waffenbesitzkarte, Jagdschein vorausgesetzt) folgendes:
1. Zunächst
benötigen Sie
eine Bestätigung
der
Luftverkehrsgesellschaft (Airline), in der vermerkt ist,
wer die Waffe
mitnimmt, wohin, wann.
2. Sie dürfen die Waffe
nur getrennt von der Munition aufgeben (d. h.:
z. B. Munition in den Reisekoffer, Waffe in einem Waffenkoffer, der
verschließbar sein muss.
3. Wenn Sie Munition befördern wollen, dürfen Sie nur 5 kg brutto
mitnehmen,
die sicher verpackt sein muss. (z. B. ein Hartschalenkoffer)
4. Für Munition gilt des weiteren: Es darf seit dem
1.1.2005 nur noch
Munition befördert werden, die UN
0012 oder UN
0014 zugelassen sind. Es
gilt das "Legalitätsprinzip"; Wenn Sie Munition befördern, die Sie als
Jäger oder Sportschütze kaufen dürfen, so entspricht diese UN 0012.
5.
Achten
Sie bitte darauf, dass seitens der EU der Transport von Munition im
REISEGPÄCK ebenfalls verboten wurde. Für Flüge innerhalb Deutschlands
gilt eine Ausnahmegenehmigung. Sollten Sie mit Schusswaffen und
Munition ins Ausland fliegen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig,
ob ein Transport im europäischen Ausland erlaubt ist.
6. Beachten Sie bitte Zollbestimmungen und erkundigen Sie
sich, ob Sie
Waffe und Munition überhaupt mit ins Zielland nehmen dürfen. Beispiel:
Südafrika; dort darf Munition nur mitgenommen werden, wenn Sie vorher
eine schriftliche behördliche Genehmigung haben.
7. Für den Transport von Munition im Reisegpäck besteht auf
innerdeutschen
Flügen eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums. Dies gilt
nicht in der gesamten Europäischen Union. Bitte erkundigen Sie sich vor
Reiseantritt nach den Regelungen in Ihrem Zielland!
Benzinfeuerzeuge und
Gasfeuerzeuge dürfen im
Reisegepäck nicht befördert werden.
Lacke / Farben
sind auf Grund der Lösungsmittel vom Lufttransport
ausgeschlossen; es gibt keine Farben ohne Lösungsmittel, auch Lacke und
Farben auf Wasserbasis sind nicht zugelassen.
Für
Taucherlampen benötigen
Sie ebenfalls eine
Genehmigung
der Luftverkehrsgesellschaft für den
Transport. Der Akku muss entfernt werden und vor Kurzschluss gesichert
sein, oder das Leuchtmittel muss separat
befördert
werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite
des
Luftfahrtbundesamtes!
EU- Verordnung 185 /
2010, Anl. 5-B
AUFGEGEBENES GEPÄCK
LISTE DER
VERBOTENEN GEGENSTÄNDE
Die nachfolgend aufgeführten Artikel dürfen von Fluggästen
nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und
Brandstoffe sowie Spreng-
und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen
hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden,
einschließlich:
- Munition*,
- Sprengkapseln,
- Detonatoren und Zünder,
- Minen, Granaten
oder andere militärische Sprengkörper,
- Feuerwerkskörper
und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
- Rauchkanister
und Rauchpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und
Plastiksprengstoffe.
* Für den Transport von Munition im Reisegpäck
besteht auf
innerdeutschen Flügen eine Ausnahmegenehmigung des
Bundesinnenministeriums. Dies gilt nicht in der gesamten Europäischen
Union. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt nach den Regelungen
in Ihrem Zielland!
Komplette EU-Verordnung: EUR-Lex