Definition von Gefahrgut
Als Gefahrgut (engl. Dangerous
goods) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche
Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen
oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport
bestimmte Gefahren für
ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
(§ 2 (1) Gefahrgutbeförderungsgesetz (Deutschland))
Zu diesen Gefahrgütern gehört in der Praxis:
Deos, Haarsprays etc (Aerosole)
Feuerwerkskörper
Munition
Druckgaszylinder (für Wassermax, für Taucher...)
Alkohol mit der mehr 70 % Vol.
Haarbleichmittel
Farben, Lacke etc.
Propan, Butan
Feuerzeuge, Streichhölzer
Rattengift, Insektenvernichter
Reinigungsmittel (ätzend, brennbar, umweltgefährdend)
Grillanzünder
Strohrum
Hitzeentwickelnde Geräte (Taucherlampen)
etc.
Viele dieser Stoffen gelten in
so geringen Mengen im Strassenverkehr zum Beispiel kein Gefahrgut.
Diese Gegenstände sind aber auf die Gefahren bei Luftdruck am Boden
geprüft. Für den geringeren Luftdruck in Reisehöhe eines Passagierjets
allerdings nicht. Daher gehen von diesen Stoffen beim Transport im
Luftverkehr nochmals andere Gefahren aus.
Das Luftfahrtbundesamt schreibt dazu:
Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden:
(http://www.lba.de/cln_009/nn_311258/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/A__Z__Passagierinfo__Gefahrgut__Gepaeck.html)
Dies finden Sie auch in Ihrer Ticketmappe, bzw. bei Internetbuchung haben Sie die Gafahrgutvorschriften durch setzen eines Hakens (ähnlich der AGB's) betstätigt.
Basierend auf diesen verboten
gibt es aber ausnahmen, die Weltweit gültig sind. Diese werden von der
IATA (www.iata.org) herausgegeben und einmal jährlich aktualisiert. Die
aktuelle Liste der Gegenstände, die unter gewissen Vorraussetzungen
erlaubt sind finden Sie hier:
(http://www.iata.org/NR/rdonlyres/34B79B7F-47C4-4456-B06C-564F9241393E/0/Table23AGerman2009_Add1.pdf, bzw. http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dangerous_goods/download.htm)
Beachten Sie bitte auch, dass
Sie für einige Gefahrgüter eine Erlaubnis der Luftverkehrsgesellschaft
benötigen. Erkunden Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer
Airline, ob dies für die von Ihnen zu befördernden Gegenstände zutrifft.
Für den Fall
eines Verstoßes gegen diese Gefahrgutvorschriften kann Ihnen schnell
ein Bußgeld des LBA in Höhe von 2500 EUR und mehr drohen, dazu kommen
möglicherweise noch strafrechtliche Folgen des Zwischenfalls.