www.
sicherheits-
kontrolle.de

Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen

www.sicherheitskontrolle.de       Eine Informationsportal für Flugreisende

 
 


Navigation

Gefährliche Güter / Dangerous Goods


start.de



Definition von Gefahrgut

Als Gefahrgut (engl. Dangerous goods) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen


ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
(§ 2 (1) Gefahrgutbeförderungsgesetz (Deutschland))

Zu diesen Gefahrgütern gehört in der Praxis:
Deos, Haarsprays etc (Aerosole)
Feuerwerkskörper
Munition
Druckgaszylinder (für Wassermax, für Taucher...)
Alkohol mit der mehr 70 % Vol.
Haarbleichmittel
Farben, Lacke etc.
Propan, Butan
Feuerzeuge, Streichhölzer
Rattengift, Insektenvernichter
Reinigungsmittel (ätzend, brennbar, umweltgefährdend)
Grillanzünder
Strohrum
Hitzeentwickelnde Geräte (Taucherlampen)
etc.

Viele dieser Stoffen gelten in so geringen Mengen im Strassenverkehr zum Beispiel kein Gefahrgut. Diese Gegenstände sind aber auf die Gefahren bei Luftdruck am Boden geprüft. Für den geringeren Luftdruck in Reisehöhe eines Passagierjets allerdings nicht. Daher gehen von diesen Stoffen beim Transport im Luftverkehr nochmals andere Gefahren aus.

Das Luftfahrtbundesamt schreibt dazu:

Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden:

  • Explosivstoffe einschließlich aller Arten von Munition. Vor allem die Problematik Feuerwerkskörper besteht nicht nur zum Jahreswechsel. Feuerwerkskörper jeglicher Art (wie zum Beispiel Raketen / Böller / Wunderkerzen usw.) dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen beziehungsweise. befördert werden
  • Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase (zum Beispiel Campinggas-Kartuschen)
  • Entzündbare Feststoffe und entzündliche Flüssigkeiten einschließlich selbstentzündlicher oder wasserreaktiver Stoffe (zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünner, Streichhölzer)
  • Reiner Alkohol
  • Giftstoffe und infektiöse Stoffe
  • Oxidierende Stoffe und Peroxide (zum Beispiel Bleichstoffe)
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe (zum Beispiel Nassbatterien, Quecksilber, auch als Bestandteil von Instrumenten, Gerät)
  • Umweltgefährdende Stoffe

(http://www.lba.de/cln_009/nn_311258/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/A__Z__Passagierinfo__Gefahrgut__Gepaeck.html)

Dies finden Sie auch in Ihrer Ticketmappe, bzw. bei Internetbuchung haben Sie die Gafahrgutvorschriften durch setzen eines Hakens (ähnlich der AGB's) betstätigt.

Basierend auf diesen verboten gibt es aber ausnahmen, die Weltweit gültig sind. Diese werden von der IATA (www.iata.org) herausgegeben und einmal jährlich aktualisiert. Die aktuelle Liste der Gegenstände, die unter gewissen Vorraussetzungen erlaubt sind finden Sie hier:


(http://www.iata.org/NR/rdonlyres/34B79B7F-47C4-4456-B06C-564F9241393E/0/Table23AGerman2009_Add1.pdf, bzw. http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dangerous_goods/download.htm)

Beachten Sie bitte auch, dass Sie für einige Gefahrgüter eine Erlaubnis der Luftverkehrsgesellschaft benötigen. Erkunden Sie sich rechtzeitig vor dem Abflug bei Ihrer Airline, ob dies für die von Ihnen zu befördernden Gegenstände zutrifft.

Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Gefahrgutvorschriften kann Ihnen schnell ein Bußgeld des LBA in Höhe von 2500 EUR und mehr drohen, dazu kommen möglicherweise noch strafrechtliche Folgen des Zwischenfalls.




holidayautos.de


Werbung von unserem Partner



Bitte beachten Sie, dass diese Seiten nur eine Information und Hilfe für sie sein sollen.
Rechtlich verbindlich sind immer die gesetzlichen Vorschriften.


© Copyright ® YourAce™ 2005 | Open Source Design By ME for OSWD.ORG
hiddenpic